Allgemeine Krankenhausleistungen
Bei bestehendem Krankenversicherungsschutz bestehen für die ärztlichen Leistungen einschließlich aller notwendigen Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente, die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer keine weiteren Kosten. Ausgenommen hiervon sind Patienten über 18 Jahren, bei denen die gesetzlichen Zuzahlungen anfallen.
Wahlleistungen
Wahlleistungen sind über die allgemeine Krankenhausleistung hinausgehende Leistungen. Sie sind gesondert zu vereinbaren und nur gegen Aufpreis erhältlich. In unserem Haus können Sie folgende Wahlleistung in Anspruch nehmen.
Behandlung durch den Chefarzt
In diesem Fall liquidieren alle an der Behandlung beteiligten Konsiliarärzte sowie ärztlich geleiteten Untersuchungseinrichtungen gesondert.