Allgemeine Krankenhausleistungen
Mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind die allg. Krankenhausleistungen abgedeckt. Diese umfassen die ärztlichen Leistungen einschließlich aller notwendigen Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente, die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie die Verpflegung.
Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allg. Krankenhausleistungen für die Dauer der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse außer den gesetzlichen Zuzahlungen (bei Erwachsenen ab 18 Jahren 10 Euro/Tag für maximal 28 Tage) keine weiteren Kosten.
Wahlleistungen
Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie gegen Aufpreis folgende Sonderleistungen wählen:
- Behandlung durch die Chefärzte der Hauptfachabteilungen
Bei Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit Chefarzt-Behandlung erhalten Sie automatisch auch bei allen anderen Fachabteilungen eine Versorgung durch den jeweiligen Chefarzt bzw. seinen Vertreter, sofern fachübergreifende Fragestellungen im Rahmen der Behandlung oder Diagnostik entstehen.
- Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
- Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
Sofern Sie eine ständige Begleitung Ihres Angehörigen wünschen, können Sie mit uns die Unterbringung und Verpflegung als Begleitperson vereinbaren. Sie erhalten dann, sofern es die aktuelle Belegung zulässt, ein Krankenhausbett sowie eine Vollverpflegung.
- Telefon, Fernsehen (Im Ein- oder Zweibettzimmer-Zuschlag ist die Grundgebühr bereits enthalten)
Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluss einer Vereinbarung über die Wahlleistung "Behandlung durch den Chefarzt" alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil. Jedoch richtet sich dann die Person des betreuenden Arztes ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.